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Alles über Überprüfung und testen

Auflagen zur Inspektion, Wartung und Reparatur der Notbeleuchtungsanlage:

Als Betreiber ist es Ihre Pflicht, die Not- und Sicherheitsbeleuchtung eines Gebäudes zu überprüfen und zu warten:
- der Verkehrssicherungspflicht
- der Arbeitsstättenverordnung
- dem Arbeitsschutzgesetz
- der DIN VDE V 0108-100 

Die Betreiber sind gesetzlich und normativ verpflichtet, die Notbeleuchtung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, zu warten und zu reparieren. Schon der Ausfall einer einzigen Sicherheits- oder Rettungswegleuchte kann je nach Raumsituation - zum Beispiel in Treppenhäusern ohne Tageslicht - ein erhebliches Unfallrisiko darstellen. Im Schadensfall obliegt es dem Betreiber, den ordnungsgemäßen Zustand dieser Sicherheitseinrichtungen zu beweisen. Verantwortlich ist der Gebäudebetreiber. Der Betreiber der Anlage muss eine Person benennen, die für das Führen des Prüfbuches verantwortlich ist.
Mehr lesen Sie in dieser PDF-Datei: Betreiberhaftung - Ihre Rechte und Pflichten

Jeder Hersteller hat seine eigene Bezeichnung für die verschiedenen Prüfmerkmale seiner Leuchten, daher kann es zu Verwirrungen beim Verständnis der Testfunktion(en) kommen. 
Wir haben uns dafür entschieden, die Notbeleuchtung auf unserer Website mit den unten aufgeführten Abkürzungen zu versehen. Durch die Verwendung dieser Abkürzungen versuchen wir Ihnen zu helfen, eine gute Wahl für eine selbsttestende Notleuchte oder eine manuell testbare Leuchte zu treffen.

Ratschläge von unserer Seite:

- Wählen Sie eine Notleuchte mit AT-Funktion, wenn sie in einem öffentlichen Bereich eingesetzt wird, in dem ein umfangreicher Selbsttest (Einschalten der Lampe) lästig sein kann. Dies ist z. B. in einem Theater oder Kino der Fall. 
- Wählen Sie eine ST-Funktion, wenn Sie in einem öffentlichen Bereich eingesetzt werden, in dem eine Unterstützung der Prüfung durch die Elektronik für eine einfache Protokollierung gewünscht ist.

Erläuterung der verschiedenen Prüfsysteme unserer Notbeleuchtung.:
AT: Autotestfunktion: Kontrollleuchte zur Überwachung des Ladevorgangs. Einfachste Testfunktion.
AT: Autotestfunktion und Testknopf: Kontrollleuchte zur Überwachung des Ladevorgangs und zur Prüfung eines Stromausfalls durch Drücken der Testtaste.
Option: Fernbedienung mit 1 Taste zum einfachen Testen, ohne die Testtaste an der Leuchte selbst drücken zu müssen (gleiche Funktion wie die Prüftaste an der Leuchte). 
STS: Selbsttestfunktion mit Summer: Kontrollleuchte zur Überwachung des Ladevorgangs und zur Prüfung eines Stromausfalls durch Drücken der Testtaste. Außerdem gibt diese Leuchte ein akustisches Warnsignal ab wenn die Leuchte Fehlerhaft ist.
ST: Ausführlicher Selbsttest: vollständiger Selbsttest nach Testvorgaben, Überwachung des Ladevorgangs und verschiedene Testsequenzen für wöchentliche, monatliche und jährliche Tests. Während der automatischen Prüfung werden die Leuchten in regelmäßigen Abständen ein- und ausgeschaltet. (Einige Armaturen haben auch noch eine Testtaste für manuelle Tests).
Option: Fernsteuerung mit verschiedenen Testsequenzen, um wöchentliche, monatliche und jährliche Testsequenzen manuell zu starten. 

Die Überprüfung der Notbeleuchtung erfasst folgende Punkte (Auflagen):

  1. Tägliche Sichtprüfung der Stromversorgung.
  2. Mindestens wöchentliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung bei eingeschaltetem Strom, sofern es sich um ein batteriebetriebenes System handelt. Der Betrieb jeder einzelnen Leuchte muss überprüft werden (Einzelbatterieleuchtenüberwachung).
  3. Monatliche Prüfung der Umschalteinrichtung zur Stromquelle zu Sicherheitszwecken durch Simulation eines Netzausfalls. Während der Simulation muss der Betrieb jeder einzelnen Leuchte überprüft werden (Einzelbatterieleuchtenüberwachung). Auch Netzteile müssen nach DIN 6280-13 geprüft werden.
  4. Jährliche Prüfung der Stromquelle zu Sicherheitszwecken für die volle, erforderliche Nennbetriebsdauer (3 oder 8 Stunden) mit allen angeschlossenen Verbrauchern. Außerdem müssen Netzteile nach DIN 6280-13 und Batterien nach DIN EN 50272-2 geprüft werden. Ein Auslösen darf nicht automatisch erfolgen. Eine jährlicher Prüfung muss manuell gestartet werden.
  5. Über die regelmäßigen Prüfungen müssen Prüfprotokolle geführt werden, die eine rückwirkende Kontrolle über mindestens vier Jahre ermöglichen. Dies kann manuell oder mit Hilfe eines automatischen Prüfsystems nach DIN EN 62034 erfolgen (siehe auch ZVEI-Positionspapier "Automatische Prüfsysteme").

Erläuterung der ABC Licht UG zur Überprüfung der Einzelbatteriebeleuchtung:

  1. Täglich: Ist der Strom (der Notbeleuchtung) eingeschaltet?
  2. Wöchentlich: Die Fluchtwegleuchten müssen immer 24 Stunden am Tag eingeschaltet sein, die Sicherheitsleuchten müssen an eine permanente Ladephase angeschlossen sein (grüne LED bedeutet Laden). Brennen alle Notleuchten wie vorgeschrieben? Alle unsere Notleuchten verfügen mindestens über eine automatische Batterieladekontrolle, die eine wöchentliche Sichtprüfung ermöglicht.
  3. Monatlich: Bei diesem Test wird das gesamte System für kurze Zeit stromlos geschaltet, um die Leuchten auf den Start der Batterie zu prüfen. Unsere Leuchten verfügen über mehrere Testsysteme, die es ermöglichen, diesen Test unterstützend durchzuführen, ohne den Stromkreis zu unterbrechen (siehe oben).
  4. Jährlich: Bei diesem Test muss laut Auflage das gesamte System je nach Leuchtentyp für 3 oder 8 Stunden manuell ausgeschaltet werden, um alle Leuchten auf die Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer der Batterie zu testen. Unsere Leuchten verfügen über verschiedene Testsysteme, die dies unterstützen (siehe oben).
  5. Gerne senden wir Ihnen eine Vorlage eines Prüfbuchs als PDF-Datei per E-Mail zu.

Wir empfehlen das ausführliche Dokument von Licht.de als PDF-Download: Heft 10 Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung Und hier finden Sie mehr über die ASR in Heft 56, Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, welches Prüfsystem oder welche Vorrichtung für Sie geeignet ist, rufen Sie uns gerne an: Telefon +49 (0) 1573 655 1729